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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Plattform Ordo Fundus der ORDO Platforms GmbH, Rathausstraße 21/10B, 1010 Wien (im Folgenden „Ordo“). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ordo und Kunden über die Nutzung der Plattform Ordo Fundus einschließlich der Web-App, der Apps für iPad, iPhone, Mac und Windows sowie zugehöriger Leistungen wie Onboarding, Erfassung und Support.

1.2 Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, etwa Theater, Kostümhäuser, Fundi, Film- und Fernsehproduktionen und Bildungseinrichtungen. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) können die Plattform nicht nutzen.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ordo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot oder einem Projektvertrag für das Onboarding, gehen diesen AGB vor.

2. Begriffe

  • Plattform: die Software Ordo Fundus in allen Oberflächen samt Schnittstellen und Dokumentation.
  • Fundus-Kunde: ein Kunde, der eigene Bestände in der Plattform führt und zum Verleih oder Verkauf anbietet.
  • Produktions-Kunde: ein Kunde, der die Plattform für Kostüm-Breakdown, Sourcing und Anfragen nutzt.
  • Exemplar: das einzelne, mit Inventarnummer geführte Stück eines Bestands.
  • Inhalte: alle Daten, die ein Kunde oder seine Nutzer in die Plattform einbringen, insbesondere Inventardaten, Fotos, Skripte, Breakdowns, Maßprofile und Nachrichten.
  • Nutzer: natürliche Personen, denen der Kunde Zugang zu seinem Konto einräumt.
  • Tarif: der vom Kunden gewählte Leistungsumfang laut Angebot oder laut der bei Vertragsschluss übermittelten Preisliste.
  • Leistungsbeschreibung: die dem Angebot beigefügte oder bei Vertragsschluss übermittelte Beschreibung des Funktionsumfangs Leistungsbeschreibung als Anlage zum Angebot erstellen.

3. Leistungen

3.1 Ordo stellt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Apps für iPad, iPhone, Mac und Windows sind Teil der Leistung, soweit der Tarif sie umfasst. Soweit eine App über einen App-Store bezogen wird, gelten ergänzend dessen Bedingungen; die Windows-Anwendung stellt Ordo als Installationspaket bereit.

3.2 Ordo entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ersetzen, sofern der vertragliche Kernzweck erhalten bleibt: die Führung von Beständen auf Ebene des einzelnen Exemplars, die Verwaltung von Verleih und Verfügbarkeit sowie das Sourcing für Produktionen. Wesentliche Einschränkungen kündigt Ordo mindestens zwei Monate vorher an.

3.3 Kostenlose Tarife und Testphasen stellt Ordo ohne Verpflichtung zur Verfügbarkeit oder zum Fortbestand bereit und kann sie jederzeit beenden. Als Vorschau gekennzeichnete Funktionen (Beta) dienen der Erprobung und können abweichen oder entfallen.

3.4 Onboarding, Erfassung großer Bestände, Datenmigration, Schulung sowie die Einrichtung individueller Anbindungen sind nicht Teil der laufenden Lizenz, soweit ein Tarif oder ein Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Sie werden gesondert angeboten und als eigenes Projekt beauftragt.

4. Verleih und Kauf über die Plattform

4.1 Die Plattform bringt Fundus-Kunden und Produktions-Kunden zusammen. Verträge über Miete, Kauf, Reinigung oder Anpassung von Exemplaren kommen ausschließlich zwischen dem Fundus-Kunden und dem Produktions-Kunden zustande. Ordo ist an diesen Verträgen nicht beteiligt, tritt weder als Vermieter noch als Verkäufer auf und wird nicht Vertragspartei.

4.2 Verfügbarkeit, Zustand, Preise, Konditionen und Lieferung eines Exemplars verantwortet der anbietende Fundus-Kunde. Ordo prüft diese Angaben nicht und übernimmt dafür keine Gewähr. Eine Anfrage über die Plattform ist ein Angebot des Produktions-Kunden an den Fundus-Kunden; der Vertrag kommt mit dessen Bestätigung zustande. Macht der Fundus-Kunde ein Gegenangebot, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Produktions-Kunden zustande. Bis zur Bestätigung besteht kein Vertrag.

4.3 Angebote des Handels, die im Sourcing als Kaufoption angezeigt werden, stammen von Dritten. Für ihre Richtigkeit, Verfügbarkeit und Abwicklung ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

4.4 Zahlungen für Miete oder Kauf wickeln die Parteien untereinander ab, es sei denn, Ordo bietet eine Zahlungsfunktion an und der Kunde nutzt sie ausdrücklich. Ordo erhält aus Mietverträgen zwischen Kunden keine Provision, soweit im Tarif nichts anderes ausgewiesen ist. Für Kaufoptionen des Handels (Abschnitt 4.3) kann Ordo eine Vergütung des jeweiligen Anbieters erhalten; sie hat keinen Einfluss auf den Preis für den Kunden und auf die Reihenfolge der Treffer.

4.5 Fundus-Kunden stellen sicher, dass sie zur Vermietung und zum Verkauf der eingestellten Exemplare berechtigt sind. Produktions-Kunden behandeln überlassene Exemplare nach den Bedingungen des Fundus-Kunden.

5. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

5.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss der Registrierung und Wahl eines Tarifs in der Plattform oder durch Annahme eines schriftlichen Angebots von Ordo zustande. Ordo kann eine Registrierung ablehnen, insbesondere wenn der Kunde kein Unternehmer ist.

5.2 Monatlich abgerechnete Tarife laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Jährlich abgerechnete Tarife haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt werden. Projektbezogene Tarife enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ordo insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als einem Monatsentgelt in Verzug ist, die Plattform rechtswidrig nutzt oder Zugangsdaten an Dritte weitergibt.

5.4 Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion in der Plattform.

6. Entgelt und Zahlung

6.1 Das Entgelt richtet sich nach dem gewählten Tarif und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Laufende Entgelte werden je Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ordo stellt Rechnungen elektronisch.

6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie die pauschale Entschädigung nach § 458 UGB. Ordo darf den Zugang nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen sperren; die Entgeltpflicht bleibt während der Sperre bestehen.

6.4 Ordo kann die Preise laufender Tarife mit einer Ankündigung von zwei Monaten zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Übersteigt die Erhöhung zehn Prozent innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.

6.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, richtet für jeden Nutzer ein eigenes Konto ein und meldet Ordo unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu vermuten ist. Handlungen von Nutzern werden dem Kunden zugerechnet.

7.2 Der Kunde bringt nur Inhalte ein, zu deren Nutzung er berechtigt ist, und stellt sicher, dass Fotos, Skripte und sonstige Werke keine Rechte Dritter verletzen. Maßprofile von Darstellerinnen und Darstellern bringt der Kunde nur ein, wenn die betroffene Person eingewilligt hat; die Einwilligung bestätigt er bei der Erfassung in der Plattform und weist sie Ordo auf Verlangen nach. Andere personenbezogene Daten Dritter bringt der Kunde nur ein, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt und die betroffenen Personen informiert sind.

7.3 Unzulässig sind insbesondere: das automatisierte Auslesen der Plattform oder fremder Kataloge, die Weitergabe von Katalogdaten anderer Kunden, die Umgehung von Sichtbarkeits- und Berechtigungseinstellungen, die Rückentwicklung der Software sowie die Nutzung für rechtswidrige Zwecke.

7.4 Bei Verstößen kann Ordo betroffene Inhalte sperren oder entfernen und den Zugang vorübergehend aussetzen. Ordo informiert den Kunden darüber, soweit dies rechtlich zulässig ist.

7.5 Der Kunde sichert Inhalte, die er außerhalb der Plattform benötigt, mit den angebotenen Exportfunktionen regelmäßig selbst.

8. Inhalte und Nutzungsrechte

8.1 Inhalte bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Ordo das nicht ausschließliche Recht ein, Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und darzustellen, soweit dies zur Erbringung der Leistung nötig ist, einschließlich der Übermittlung an die in der Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter.

8.2 Welche Exemplare, Preise und Verfügbarkeiten anderen Kunden angezeigt werden, bestimmt der Fundus-Kunde über die Sichtbarkeitseinstellungen. Skripte und Maßprofile eines Produktions-Kunden sind für Fundus-Kunden nicht einsehbar. Aus dem Breakdown sehen Fundus-Kunden nur die Angaben, die der Produktions-Kunde in einer Anfrage an sie richtet; Szenentexte nur, wenn er sie für diese Anfrage ausdrücklich freigibt.

8.3 Ordo verwendet Inhalte nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht an Dritte weiter, außer an die in Abschnitt 8.1 genannten Auftragsverarbeiter, nach Weisung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht. Ordo darf aus Inhalten anonymisierte, nicht auf einen Kunden oder eine Person rückführbare Kennzahlen bilden, um die Plattform zu betreiben und zu verbessern.

8.4 Ordo räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des Tarifs für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Alle weiteren Rechte an der Software, an Vokabularen, Datenmodellen und Gestaltung verbleiben bei Ordo.

8.5 Ordo behandelt Fundus-Kunden im Sourcing gleich. Die Reihenfolge der Treffer folgt ausschließlich den in der Plattform einsehbaren Kriterien; eine bevorzugte Platzierung gegen Entgelt bietet Ordo nicht an. Inhalte eines Kunden werden anderen Kunden nur nach dessen Sichtbarkeitseinstellungen angezeigt.

9. Verfügbarkeit, Wartung, Support

9.1 Ordo strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % - Wert nach Prüfung der Verfügbarkeitszusagen der Hosting-Anbieter festlegen im Monatsmittel an, gemessen an der Erreichbarkeit der Plattform am Übergabepunkt des Hosting-Anbieters. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Ordo (etwa Ausfälle des Internets oder von Endgeräten) sowie Fälle höherer Gewalt.

9.2 Wartungsarbeiten mit spürbarer Einschränkung kündigt Ordo mindestens 48 Stunden vorher an und legt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.

9.3 Support erfolgt per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) und umfasst die Hilfe bei der Nutzung der Plattform sowie die Behebung reproduzierbarer Fehler. Reaktionszeiten und erweiterter Support können im Tarif oder in einer eigenen Vereinbarung geregelt werden.

9.4 Die Apps arbeiten am Bestand auch offline und gleichen Daten bei Verbindung ab. Konflikte zwischen gleichzeitigen Änderungen löst die Plattform nach den in der Dokumentation beschriebenen Regeln Regeln dokumentieren und verlinken, sobald der Abgleich umgesetzt ist; der Kunde prüft im Zweifel den Stand nach dem Abgleich.

10. KI-gestützte Funktionen

10.1 Die Plattform erstellt mit Hilfe von KI-Diensten Vorschläge, etwa Kategorien, Farben, Epochen und Beschreibungstexte zu Fotos, die Erkennung möglicher Dubletten über Bildähnlichkeit oder den Entwurf eines Kostüm-Breakdowns aus einem Skript. Solche Vorschläge werden erst wirksam, wenn ein Nutzer sie bestätigt.

10.2 Vorschläge können unvollständig oder unrichtig sein. Der Kunde prüft sie vor der Übernahme; die Verantwortung für den Bestand, den Breakdown und daraus abgeleitete Entscheidungen bleibt beim Kunden. Ordo schuldet die Bereitstellung der Funktion, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

10.3 Ordo setzt nur KI-Dienste ein, die Eingaben nicht zum Training von Modellen verwenden und sie ausschließlich für kurze Zeit zur Missbrauchskontrolle protokollieren. Vereinbarungen ohne Speicherung der Eingaben (Zero Data Retention) mit den eingesetzten Diensten abschließen, dann verschärfen; Anbieterliste in Abschnitt 6 der Datenschutzerklärung gleichhalten. Ordo darf den eingesetzten Dienst wechseln, sofern dieses Schutzniveau erhalten bleibt.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien behandeln Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, geheim und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Bei Produktions-Kunden gelten insbesondere Skripte, Besetzungen, Maßprofile, Drehpläne und Budgets als vertraulich; bei Fundus-Kunden Preise, Konditionen und Kundenlisten.

11.2 Ordo verpflichtet Mitarbeiter und Auftragsverarbeiter zur Vertraulichkeit. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre; für Maßprofile und andere personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt.

11.3 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich bereits vorlagen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

12. Datenschutz

12.1 Für Inhalte, die der Kunde in die Plattform einbringt, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Ordo verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Auftragsverarbeitungsvertrag als eigenes Dokument erstellen und verlinken.

12.2 Für Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten ist Ordo Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

12.3 Maßprofile, Skripte und Breakdowns eines Projekts werden 90 Tage nach dem vom Kunden eingetragenen Projektende automatisch gelöscht, sofern der Kunde keine kürzere Frist einstellt oder sie vorher selbst löscht. Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten vorher exportiert, wenn er sie aus rechtlichen Gründen länger benötigt.

13. Gewährleistung

13.1 Ordo gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen bereitstellt. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an. Ordo behebt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Umgehungslösung.

13.2 Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Entgelts für den betroffenen Zeitraum verlangen oder, wenn der Mangel die Nutzung erheblich beeinträchtigt, den Vertrag außerordentlich kündigen.

13.3 Für kostenlose Tarife, Testphasen und als Vorschau gekennzeichnete Funktionen wird keine Gewähr übernommen. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe nachzuweisen.

14. Haftung

14.1 Ordo haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ordo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In diesen Fällen ist die Haftung je Vertragsjahr auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte begrenzt.

14.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Datenverlust haftet Ordo nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.

14.4 Ordo haftet nicht für Miet-, Kauf- oder sonstige Verträge zwischen Kunden (Abschnitt 4), für Inhalte von Kunden oder Dritten und für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von KI-Vorschlägen trifft (Abschnitt 10).

14.5 Schadenersatzansprüche sind binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

15. Vertragsende, Export, Löschung

15.1 Nach Vertragsende hält Ordo die Inhalte des Kunden 30 Tage zum Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit Exportfunktion und Formate (etwa CSV oder JSON, Fotos als Originaldateien) nach Umsetzung bestätigen. Danach werden die Inhalte gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15.2 Exemplare eines Fundus-Kunden werden mit Vertragsende aus dem Katalog entfernt. Laufende Anfragen und Verleihvorgänge wickeln die beteiligten Kunden untereinander ab.

16. Änderungen dieser Bedingungen

16.1 Ordo kann diese AGB ändern, wenn dies wegen neuer Funktionen, geänderter Rechtslage oder geänderter Marktbedingungen sachlich gerechtfertigt ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt.

16.2 Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; Ordo weist in der Mitteilung darauf hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

17.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, ausschließlich zuständig.

17.3 Erklärungen, die den Vertrag betreffen, bedürfen der Textform. Der Kunde hält seine Kontakt-E-Mail-Adresse im Konto aktuell; Mitteilungen an diese Adresse gelten als zugegangen.

17.4 Ordo darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Ordo übertragen.

17.5 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, die auf Umständen außerhalb ihrer Kontrolle beruht (höhere Gewalt), etwa Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen oder großflächige Ausfälle von Infrastruktur; Zahlungspflichten bleiben davon unberührt.

17.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: September 2026